Tausch-Transaktionen
Verrechnung
Die Verrechnung der Tauschgeschäfte erfolgt online über die Verrechnungskonten der beteiligten Tauschteilnehmerinnen. Die Vergütung einer Leistung kann in Realos oder teilweise in Realos und teilweise in Euros erfolgen. Reicht die vorhandene Menge an Realos bzw. der Kreditrahmen zur Verrechnung eines Tauschvorgangs nicht aus, kann der Vorgang nicht durchgeführt werden.
Deckungsanfrage
Vor Durchführung eines Tauschvorgangs kann die Empfängerin der Leistung der Anbieterin eine Deckungsanfrage gestatten, um zu dokumentieren, dass die Leistung vergütet werden kann. Bei der Deckungsanfrage wird der entsprechende Tauschbetrag – für eine von der Leistungsempfängerin bestimmte Zeit – zugunsten der Anbieterin gesperrt.
Die Inanspruchnahme der Deckungsanfrage kann gebührenpflichtig sein.
Bewertung
Jede Transaktion sollte von den beiden Beteiligten (wie bei ebay) bewertet werden.
Preisstruktur
Die Preisstruktur innerhalb der Tauschgemeinschaft kann sich anders als im Euroraum entwickeln (z.B. Leistungen der Krankenpflege werden vergleichsweise höher bewertet als Leistungen von Rechtsanwälten). Bei steuerpflichtigen Leistungen wird in diesem Fall mit den Finanzbehörden offen kommuniziert, um eine für alle Beteiligten ausgewogene Lösung zu erzielen.
Gesetzliche und steuerliche Bestimmungen
Tauschgeschäfte, die in der Verrechnungseinheit Realo vergütet werden, unterliegen den gleichen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen wie Leistungen, die mit Euros bezahlt werden.
Professionelle Leistungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Steuerhinterziehung wird nicht toleriert.
Für die Berechnung der Steuern kann die Umrechnung in Euros erfolgen
- über den Wert der Anteilsscheine oder
- über den direkten Vergleich der eigenen Leistung in Realos und Euros: wenn für die gleiche Leistung einer Tauschteilnehmerin regelmäßig 50 Euros oder 40 Realos berechnet werden, dann entspricht für diese Teilnehmerin und für diese Leistung 1 Realo dem Gegenwert von 1,25 Euros.
Im letzteren Fall würden die 40 Realos steuerlich behandelt wie 50 Euros.