Stadt als Investor für kommunale Aufgaben
Die Stadt (Kommune) kann aus finanziellen Gründen das städtische Hallenbad nicht weiter betreiben. Sie will das Bad weder schließen noch an einen privaten Investor verkaufen.
Die Kommune übergibt das Hallenbad als Sacheinlage an die Teilhabergemeinschaft und bekommt dafür im Austausch Anteile an der Gemeinschaft. Die Anteile nutzt sie, um einen Kreditrahmen auf ihrem neuen Realo-Verrechnungskonto der Tauschgemeinschaft einzurichten.
Über das Verrechnungskonto kann die Kommune nun zum Beispiel Handwerksleistungen vergüten, die nötig sind, um das Dach einer Schule zu reparieren. Um Einnahmen für das Verrechnungskonto zu erzielen, kann sie kommunale Leistungen (Busfahrkarten, Leihgebühren der Bücherei, etc.) im Austausch gegen Realos anbieten. Sie könnte möglicherweise auch die Bezahlung der Gewerbesteuer der Unternehmen der Teilhabergemeinschaft ganz oder teilweise in Realos akzeptieren.
Für das Hallenbad gründet die Teilhabergemeinschaft ein neues Unternehmen (zum Beispiel in Form einer Sozialgenossenschaft). Zusammen mit der neuen Geschäftsführung des Bades, mit engagierten Bürgern und externen Experten erarbeitet sie ein Konzept, wie das Bad zukunftsfähig betrieben werden kann. Vielleicht wird eine lokale Energieversorgung des Bades eingerichtet und die Arbeitsleistung der nötigen Renovierung wird durch Anteilsscheine an der Gemeinschaft vergütet.