Regionale Wirtschaftsgemeinschaft als eingetragene Genossenschaft
Geschäftsbereiche der Genossenschaft
Die regionale Wirtschaftsgemeinschaft wird als eingetragene Genossenschaft gegründet. Da die Teilhabergemeinschaft und die Tauschgemeinschaft über die Regelung in Bezug auf die Überschüsse der Teilhabergemeinschaft eng miteinander gekoppelt sind, werden sie als zwei Geschäftsbereiche dieser Genossenschaft betrieben.
Im folgenden wird die Struktur der Teilhabergemeinschaft und der Tauschgemeinschaft – wie sie in den vorangehenden Kapiteln beschrieben wurden – auf die Struktur der Genossenschaft abgebildet.
Organe der Genossenschaft
Die Organe der Genossenschaft werden von den Organen der Teilhabergemeinschaft gebildet.
Die Mitgliederversammlung der Genossenschaft besteht aus denjenigen Personen, die stimmberechtigte Anteilsscheine der Teilhabergemeinschaft besitzen. Der Beirat der Teilhabergemeinschaft übernimmt die Funktion des Aufsichtsrats. Der Vorstand der Teilhabergemeinschaft ist der Vorstand der Genossenschaft.
Geschäftsbereich Teilhabergemeinschaft
Der Geschäftsbereich Teilhabergemeinschaft betreut die Unternehmen, an denen die Genossenschaft ganz oder teilweise beteiligt ist. Er organisiert das Unternehmertreffen, führt das Verzeichnis der Anteilsscheine sowie das Ausgleichskonto.
Nicht-stimmberechtigte Anteile der Teilhabergemeinschaft werden von der Genossenschaft als Genussscheine ausgegeben.
Mitglieder der Teilhabergemeinschaft sind in der Regel auch Mitglieder der Tauschgemeinschaft, wenngleich dies nicht zwingend ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Mitglieder der Teilhabergemeinschaft nur dann an der Ausschüttung von Überschüssen teilnehmen können, wenn sie bei der Tauschgemeinschaft ein Verrechnungskonto unterhalten.
Geschäftsbereich Tauschgemeinschaft
Der Geschäftsbereich Tauschgemeinschaft ist unabhängig vom Geschäftsbereich Teilhabergemeinschaft. Die Gremien und Arbeitsgruppen der Tauschgemeinschaft sind nicht an Weisungen des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Genossenschaft gebunden.
Die Mitgliederversammlung der Tauschgemeinschaft ist nicht identisch mit der Mitgliederversammlung der Genossenschaft. Jedes Mitglied der Tauschgemeinschaft hat in der Tauschmitgliederversammlung eine Stimme.
Der Geschäftsbereich wird durch das von der Tauschmitgliederversammlung gewählte Leitungsgremium geführt. Die Verwaltung wird vom Organisationsteam durchgeführt. Für die Organisation von Veranstaltungen ist die Veranstaltungsgruppe zuständig.
Für die Teilnahme an der Tauschgemeinschaft ist es nicht notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu sein. Der Kreditrahmen des Verrechnungskontos kann durch die Hinterlegung von Genussscheinen (= nicht-stimmberechtigte Anteilsscheine) abgesichert werden, für die die Mitgliedschaft in der Genossenschaft nicht erforderlich ist.
Zukunftsmodell Genossenschaften
In seinem Bericht 2010 Zukunftsfähige Gesellschaft - Bayern in der fortschreitenden Internationalisierung empfiehlt der Zukunftsrat der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich "Genossenschaften und Kooperativen als zukunftsfähige Unternehmen".