Struktur der regionalen Wirtschaftsgemeinschaft
Die Umsetzung der oben genannten Ziele erfolgt durch eine regionale Wirtschaftsgemeinschaft, die aus einer Teilhabergemeinschaft in Kombination mit einer Tauschgemeinschaft besteht.
Die Teilhabergemeinschaft dient dazu, das Eigentum an den regionalen Unternehmen möglichst breit in der Bevölkerung der Region zu streuen, wobei die Unternehmen durch Geschäftsführerinnen professionell nachhaltig bewirtschaftet werden. Private und institutionelle Investoren – vorzugsweise aus der Region – können sich an diesen Unternehmen beteiligen, indem sie Geschäftsanteile der Teilhabergemeinschaft durch Geld, durch Sacheinlagen oder durch Arbeitsleistungen erwerben.
Die Tauschgemeinschaft fördert regionale Wirtschaftskreisläufe durch eine Komplementärwährung. Sie ermöglicht den Austausch von professionellen und nachbarschaftlichen Leistungen, ohne auf staatliches Geld angewiesen zu sein. Die Leistungen werden in der Tauschwährung verrechnet. Für den Tausch gelten dabei sämtliche gesetzlichen und steuerlichen Regelungen wie beim Kauf.
Teilhaber- und Tauschgemeinschaft
Tausch- und Teilhabergemeinschaft ergänzen einander
Die Eigentumsanteile der Teilhabergemeinschaft dienen als Basis für die Komplementärwährung der Tauschgemeinschaft, so dass diese komplementäre Währung vollständig durch nachhaltig bewirtschaftete Sachwerte gedeckt ist. Die durch die Tauschgemeinschaft gegebene Möglichkeit des Leistungsaustauschs ohne staatliches Geld fördert wiederum das zukunftsfähige Wirtschaften der Unternehmen.
Tausch- und Teilhabergemeinschaft ergänzen einander