Komplementärwährung
Eine Komplementärwährung (frz. complément = Ergänzung) ist eine Währung, die das staatliche Währungssystem ergänzt.
Die Absicht, die mit der Schaffung einer (Komplementär-)Währung verbunden ist, bestimmt deren Ausgestaltung.
Die staatliche Währung dient der Abwicklung geschäftlicher Transaktionen in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft. Um den Wettbewerb zu fördern, muss die Währung stets knapp bemessen sein. Im Vordergrund der wettbewerbsorientierten Wirtschaft steht das (knappe und damit teure) Geldkapital.
Die Komplementärwährung wird für Tauschtransaktionen in einer kooperativen Wirtschaft verwendet, die das soziale Kapital in den Vordergrund stellt. Diese Währung soll die Gemeinschaft fördern und stets ausreichend vorhanden sein. Um das Tauschmittel verfügbar zu halten, wird die Komplementärwährung als wechselseitiges Kreditsystem definiert und mit einer Umlaufsicherung ausgestattet.